Für wen sind Schnelltests weiterhin kostenfrei?
Folgende Personen erhalten weiterhin einen kostenfreien Corona-Schnelltest:
4a Absatz 1 Nr. 1 TestV: Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag.
§4a Absatz 1 Nr. 2 TestV: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester.
§4a Absatz 1 Nr. 3 TestV: Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen.
§4a Absatz 1 Nr. 4 TestV: Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolierung erforderlich ist - „Freitesten“ (positiver PoC oder PCR-Test liegt vor).
§4a Absatz 1 Nr. 5 TestV: Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung.
Einen Lichtbildausweis , Reisepass / Aufenthaltstitel mit gültiger Adresse
Eine FFP2 oder medizinische Maske
FÜR PERSONEN DIE WEITERHIN KOSTENLOSEN TESTS MACHEN DÜRFEN - BITTE DIESE UNTERLAGE AUSDRUCKEN UND MITBRINGEN
Welche Personengruppen müssten einen Eigenanteil von 3,00 € leisten?
Folgende Personengruppen müssten für einen Schnelltest 3,00 € Eigenanteil leisten:
§4a Absatz 1 Nr. 6 TestV: Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt,eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder
§4a Absatz 1 Nr. 6 TestV: Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt, zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder
§4a Absatz 1 Nr. 6 TestV: Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt, aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an CO- VID-19 zu erkranken.
§4a Absatz 1 Nr. 7 TestV: Personen, die durch die Corona-Warn-App des RobertKoch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.
Testergebnisse werden 15 - 20 Minuten nach Durchführung des Tests papierlos per Email versendet oder auf Kundenwunsch ausgedruckt.
Das Ergebnis wird auf Deutsch und Englisch ausgestellt.
JA, jedoch empfehlen wir Ihnen einen Termin vorab zu buchen um Wartezeiten zu vermeiden.
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